Eigentümer:innen verantworten die energietechnischen Eigenschaften ihrer Gebäude und Heizung, daher tragen sie auch Verantwortung für einen beträchtlichen Anteil des Brennstoffverbrauchs und der CO2-Emission. Das Gesetz soll Vermietende motivieren, Energiesparmaßnahmen umzusetzen und Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich zu reduzieren.
Ab der Heizkostenabrechnungen 2023 teilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzdie Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermietenden auf. Der CO2-Preis wird auf die Verbraucherpreise für fossile Brennstoffe umgelegt und muss in den jeweiligen Rechnungen ausgewiesen werden.